Neben redaktionellen Anpassungen hat der Verordnungsgeber u.a. folgende Anpassungen in der KapResV vorgenommen:
- Einführung von Reduktionsfaktoren, die abhängig von der technischen Höchsterbringungsdauer der gebotsgegenständlichen Anlage aus der Reserveleistung deren Gebotsmenge bestimmen.
- Das Ausschreibungsvolumen für die Bildung der Kapazitätsreserve für den vierten Erbringungszeitraum vom Oktober 2026 bis zum Ablauf des September 2028 beträgt weiterhin 2 Gigawatt. Das Ausschreibungsvolumen für den fünften Erbringungszeitraum vom Oktober 2028 bis zum Ablauf des September 2030 wird vom BMWE spätestens am 01. Juli 2027 veröffentlicht.