Hinweis Korrekturen Jahresabrechnung EEG Umlage

Hinweis zur Abwicklung von Korrekturen für Abrechnungsjahre 2022 und früher der EEG-Letztverbrauchsmengen 

Die ÜNB beabsichtigen Korrekturen der EEG-Umlage der Leistungsjahre 2022 und früher ab dem Jahr 2023 einmal jährlich vorzunehmen. Dabei sollen die bisher etablierten Prozesse und Rahmenbedingungen weiterhin angewendet werden.

Wesentliche Abwicklungsschritte:

1)    Melde- und ggf. Testierungsfrist ist der 31. Mai für die Abwicklung des vorhergehenden Kalenderjahres (Beispiel: zum 31. Mai 2024 sind die Korrekturen zu melden, die im Kalenderjahr 2023 bekannt geworden sind.)

2)    Testierungspflichtig sind abrechnungsrelevante Deltamengen ab +/- 2.000.000 kWh pro EEG-Leistungsjahr * Sobald eine Korrektur die Testierungspflicht auslöst, sind auch evtl. übrige Deltamengen anderer EEG-Leistungsjahre in der Jahresmeldung zu testieren.

Beispiel: folgende Korrekturen (Deltamengen) finden im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung 2023 als nachträgliche Korrekturen der Leistungsjahre 2022, 2021 sowie ggf. vorher statt:

BeispielEEG-Jahr 2022EEG-Jahr 2021EEG-Jahr (n)Testierungspflicht
11.500.000 kWh1.500.000 kWh0 kWhNein
2900.000 kWh2.500.000 kWh200.000 kWhJa
3900.000 kWh-2.500.000 kWh200.000 kWhJa

* Sofern Strommengen der Besonderen Ausgleichsregelung erstmalig im Rahmen eines Nachtrags gemeldet werden, ist eine Testierung verpflichtend, sofern die Strommengen tatsächlich privilegiert abgerechnet werden. Bei stromkostenintensiven Unternehmen ist dies i.d.R. ab einer Strommenge von mehr als 1 GWh Selbstverbrauch der Fall.

3)    Die ÜNB erstellen die Abrechnung der Korrekturen bis zum 31.7. mit dem Zahlungsziel zum 15.9.