TAM-Meldeportal

Förder- und Entlastungssummen über 100.000 Euro aus den verschiedenen gesetzlichen Regelungen müssen auf dem TAM-Meldeportal der Übertragungsnetzbetreiber angegeben werden. 

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) führen zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen die Datenerhebung über Förder- und Entlastungssummen (Transparency Award Module = „TAM-Meldungen“), die aus dem EEG, dem EnFG und dem StromPBG resultieren, durch. Das gemeinsame TAM-Meldeportal der ÜNB ist die zentrale Stelle zur Abgabe der TAM-Meldungen und ist unter dem folgenden Link erreichbar: https://tam.netztransparenz.de

Unter dem Link finden Sie alle relevanten Informationen zum Vorgehen und zur Abgabe der TAM-Meldungen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen zur Datenmeldung und führen diese zeitnah durch. Die Fristen für den Meldezeitraum 2022 sind wie folgt:

  • 31.07.2023: § 71 Abs. 6 EEG in Verbindung mit Abs. 4 (EEG-Förderung)
  • 31.07.2023: § 56 Abs. 1 EnFG (Umlagenentlastung)

Die Meldepflichten im Zuge des § 30 Absatz 5 StromPBG für den Meldezeitraum 2023 sind erst zum 30.06.2024 durchzuführen.