Grundlegende Anforderungen an netzbildende Umrichter (10.05.2022)

Die Erzeugungsstruktur im deutschen Übertragungs- und Verteilnetz wird sich in den kommenden Jahren stark verändern.

Zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele im Rahmen des Green Deals und der angestrebten Klimaneutralität im Jahr 2045 ist mit dem geplanten Ausstieg aus der Kohleverstromung und dem bereits vollzogenen Ausstieg aus der Kernkraft in Deutschland bereits eine signifikante Reduzierung der synchronen Erzeugungsleistung (Typ 1-Anlagen) eingeleitet worden. Gleichzeitig bedeutet dies einen wachsenden Anteil von umrichtergespeister Erzeugungsleistung (Typ 2-Anlagen). 

Dieser Anlagentyp wird in wenigen Jahren das Gesamtverhalten des Stromsystems dominieren. 

Dies führt zu einer Reihe von Herausforderungen an die Systemstabilität der Übertragungsnetze, welche sich bereits jetzt abzeichnen.   Dies betrifft die Bereitstellung von Systemträgheit (Momentanreserve), die Bereitstellung von Kurzschlussleistung und weitere Systemdienstleistungen, die rotierende Maschinen im Synchronverbund bisher durch ihr physikalisches Verhalten bereitgestellt haben.

Auch mit einem hohen und in naher Zukunft ausschließlichem Anteil stromrichterbasierter Erzeugung ist die Systemstabilität von den Übertragungsnetzbetreibern stets zu gewährleisten. Die gegenwärtigen netzfolgenden Regelungskonzepte können die Anforderung an die Systemstabilität nicht leisten. 

Die Übertragungsnetzbetreiber haben daher eine konsolidierte Position zu den grundlegenden Anforderungen an netzbildende Umrichter formuliert, welche zukünftig für die Sicherstellung der Systemstabilität benötigt werden.