Selbstveranlagung Anlagenbetreiber (§29 StromPBG)
Die abschöpfungsrelevanten AB werden im April 2023 vom ÜNB per Brief aufgefordert, sich in den jeweiligen Portalen der ÜNB zu registrieren. Die Anlagenbetreiber sind nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StromPBG verpflichtet, die erwirtschafteten Überschusserlöse (Abschöpfungsbetrag) für den jeweiligen Abschöpfungszeitraum an den ÜNB zu melden und entsprechende Nachweise zu übermitteln.
Um die Anlagenbetreiber bei der Ermittlung der Überschusserlöse zu unterstützen, bilden die ÜNB die Berechnungsmethodik in ihren Portalen ab. Auf der Basis anlagenspezifischer Eingabewerte werden die Abschöpfungsbeträge in den jeweiligen ÜNB-Portalen ermittelt. Die Abgabe der Datenmeldung (Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preisangaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) erfolgt über eine einheitliche Exceldatei.
Nach erfolgreicher Bestätigung der Datenmeldung durch den ÜNB erhält der AB für den Abschöpfungszeitraum je VNB eine Quittungsdatei (im PDF-Format) zum Download. Die Quittungsdatei enthält u.a. Angaben über den je VNB aggregierten Abschöpfungsbetrag sowie eine eindeutige Vorgangsnummer.
Die Funktion der Datenmeldung wird voraussichtlich im Laufe des Juni 2023 im Portal des jeweiligen ÜNB zur Verfügung stehen.
Die gesetzliche Frist zur Datenmeldung durch den Anlagenbetreiber an den ÜNB ist für die Abschöpfungszeiträume wie folgt definiert:
Abschöpfungszeitraum 1: 31.07.2023
Abschöpfungszeitraum 2: 31.10.2023
Die im jeweiligen ÜNB-Portal nach einer vollständigen Datenmeldung erstellten Quittungsdateien kann der AB nutzen, um seine Meldepflicht gegenüber seinem VNB nach § 29 Abs. 2 StromPBG zu erfüllen. Um diesen Datenaustauschprozess zu vereinfachen, werden die ÜNB die Daten der Quittungsdateien ebenfalls dem jeweiligen VNB im Portal zur Verfügung stellen.