Haftungsausschluss
Am 24.12.2022 trat das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) in Kraft. In Teil 3 des StromPBG ist die Abschöpfung von Überschusserlösen geregelt. Danach müssen Betreiber von Stromerzeugungsanlagen den für sie zutreffenden Abschöpfungsbetrag an den Netzbetreiber, an dessen Netz ihre Stromerzeugungsanlage unmittelbar angeschlossen ist, zahlen.
Die nach § 29 Abs. 1 StromPBG von den Betreibern von Stromerzeugungsanlagen an ihren regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber zu übermittelnden anlagenbezogenen Angaben sind dabei nach § 35 Abs. 4 S. 2 StromPBG unter Nutzung der von den Übertragungsnetzbetreibern eingerichteten Internetplattformen zu übermitteln.
Die Übertragungsnetzbetreiber weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen für die ordnungsgemäße Ermittlung der Abschöpfungsbeträge nach Teil 3 des StromPBG und die Erfüllung ihrer Mitteilungspflichten sowie weiteren Verpflichtungen nach dem StromPBG selbst verantwortlich bleiben. Die von den Übertragungsnetzbetreibern in ihrer jeweiligen Regelzone bereitgestellten Formularvorlagen, Internetplattform sowie das vorliegende Excel-Tool zur Berechnung der Abschöpfungsbeträge dienen insoweit lediglich als Hilfestellung.
Eine Haftung der Übertragungsnetzbetreiber für Schäden, die aus der Verwendung von Formularvorlagen und ihrer Internetplattform entstehen, ist ausgeschlossen (vgl. § 35 Abs. 6 StromPBG).