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Tool zur Berechnung der Überschusserlöse nach § 16 StromPBG


Um die Anlagenbetreiber bei der Berechnung der Überschusserlöse zu unterstützen, stellen die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) nachfolgend ein Berechnungstool zum Download zur Verfügung. Dieses Tool ermöglicht es dem Anlagenbetreiber, vorab die Abschöpfungsbeträge nach dem Strompreisbremsengesetz offline zu ermitteln.

Gleichzeitig dient dieses Tool als Datencontainer für den Upload der Eingangsdaten im Portal des jeweiligen ÜNB. Hierfür lädt der Anlagenbetreiber das je Monat ausgefüllte Tool hoch. Der Berechnungsalgorithmus des Tools wird ebenfalls in den Portalen der ÜNB abgebildet, sodass anhand der anlagenspezifischen Eingabewerte die Höhe der Abschöpfungsbeträge ermittelt wird. 

Die Datenmeldung (u.a. Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preis-Angaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) hat ausschließlich unter Verwendung dieses Tools zu erfolgen!

Die Funktion der Datenmeldung im jeweiligen ÜNB-Portal wird voraussichtlich im Laufe des Monats Juni 2023 freigeschaltet. Zur Abgabe dieser Datenmeldung werden Sie zu gegebener Zeit durch Ihren zuständigen ÜNB aufgefordert.

Sofern Sie bei der Ermittlung der Überschusserlöse etwaige Absicherungsgeschäfte (§ 17 Nr. 1) oder die anlagenbezogene Vermarktung (§ 18) berücksichtigen wollen, müssen zusätzlich zur Datenmeldung Belege und Nachweise im Rahmen des §17 Nr. 1 sowie des § 18 i.V.m § 29 StromPBG erbracht werden. Die konsolidierte Abfrage der Daten und der dazugehörigen Belege wird in einer weiteren Datei erfolgen. Die Veröffentlichung dieser Datei folgt in Kürze. 

Berechnungstool (Stand: 31.05.2023)

Dezember 2022
StromPBG_Referenzberechnungstool_2022_12_V4

Januar 2023
StromPBG_Referenzberechnungstool_2023_01_V4

Februar 2023
StromPBG_Referenzberechnungstool_2023_02_V4

März 2023
StromPBG_Referenzberechnungstool_2023_03_V4
Hinweis: Bitte beachten Sie die Zeitumstellung am 26.03.2023.

April 2023
StromPBG_Referenzberechnungstool_2023_04_V4

Hinweise zum Befüllen des Tools finden Sie im Tool selbst, im Blatt „Erläuterungen“

Sollten Sie weitere Fragen zum Umgang mit dem Tool oder Fragen zum Thema Strompreisbremse allgemein haben, steht Ihnen die Hotline im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter 0800 - 78 88 900 zur Verfügung.
 

Haftungsausschluss


Am 24.12.2022 trat das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) in Kraft. In Teil 3 des StromPBG ist die Abschöpfung von Überschusserlösen geregelt. Danach müssen Betreiber von Stromerzeugungsanlagen den für sie zutreffenden Abschöpfungsbetrag an den Netzbetreiber, an dessen Netz ihre Stromerzeugungsanlage unmittelbar angeschlossen ist, zahlen.

Die nach § 29 Abs. 1 StromPBG von den Betreibern von Stromerzeugungsanlagen an ihren regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber zu übermittelnden anlagenbezogenen Angaben sind dabei nach § 35 Abs. 4 S. 2 StromPBG unter Nutzung der von den Übertragungsnetzbetreibern eingerichteten Internetplattformen zu übermitteln.

Die Übertragungsnetzbetreiber weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen für die ordnungsgemäße Ermittlung der Abschöpfungsbeträge nach Teil 3 des StromPBG und die Erfüllung ihrer Mitteilungspflichten sowie weiteren Verpflichtungen nach dem StromPBG selbst verantwortlich bleiben. Die von den Übertragungsnetzbetreibern in ihrer jeweiligen Regelzone bereitgestellten Formularvorlagen, Internetplattform sowie das vorliegende Excel-Tool zur Berechnung der Abschöpfungsbeträge dienen insoweit lediglich als Hilfestellung.

Eine Haftung der Übertragungsnetzbetreiber für Schäden, die aus der Verwendung von Formularvorlagen und ihrer Internetplattform entstehen, ist ausgeschlossen (vgl. § 35 Abs. 6 StromPBG).

Informationen zum weiteren Ablauf

03/2023 – Veröffentlichung Berechnungstool
Tool zur Berechnung der Überschusserlöse nach § 16 StromPBG wird auf netztransparenz.de veröffentlicht. Die Anlagenbetreiber können sich mit dem Berechnungsalgorithmus vertraut machen und Abschöpfungsergebnisse offline vorab ermitteln.

Ab 04/2023 – Registrierung der Anlagenbetreiber im ÜNB-Portal
Die ÜNB fordern abschöpfungsrelevante Anlagenbetreiber per Brief auf, sich im jeweiligen ÜNB-Portal zu registrieren und die im Portal aufgeführten Anlagen zu prüfen und ggfs. eine Klärung mit dem Verteilnetzbetreiber zu veranlassen.

Ab 06/2023 – Aufforderung zur Datenmeldung
Die ÜNB fordern die Anlagenbetreiber zur Abgabe der Datenmeldung für den ersten Abschöpfungszeitraum auf.
Die Abgabe der anlagenscharfen Datenmeldung (u.a. Art der abzuschöpfenden Anlage, Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preis-Angaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) erfolgt ausschließlich über das Excel-Tool. Weitere mitzuteilende Angaben werden direkt im ÜNB-Portal abgefragt.
Der Berechnungsalgorithmus des Tools ist ebenfalls im Portal abgebildet, sodass die Eingabewerte beim Upload aus dem Tool ausgelesen werden und anschließend eine Berechnung des Abschöpfungsbetrages im ÜNB-Portal erfolgt.
Das Tool muss für jeden einzelnen Monat des Abschöpfungszeitraums ausgefüllt und hochgeladen werden (für den 1. Abschöpfungszeitraum müssen somit mind. 4 Excel-Tools hochgeladen werden!
Alternativ zum im Portal berechneten Abschöpfungsbetrag kann ein eigens ermittelter Selbstveranlagungsbetrag geltend gemacht werden.
Nach vollständiger Datenmeldung erhält der Anlagenbetreiber je Verteilnetzbetreiber einen Quittungsbeleg als signierte PDF, welcher gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als Nachweis über die erfolgreiche Datenmeldung dient.
Die ermittelten Abschöpfungsbeträge werden ebenfalls dem Verteilnetzbetreiber anlagenscharf zur Verfügung gestellt.

07/2023 – Abgabefrist Datenmeldung
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Datenmeldung für den ersten Abschöpfungszeitraum ist der 31.07.2023.

08/2023 –Zahlungsfälligkeit
Die Zahlungsfälligkeit für den ersten Abschöpfungszeitraum ist der 15.08.2023.
Die genauen Zahlungsmodalitäten sind mit dem zuständigen VNB abzustimmen.

https://www.netztransparenz.de/StromPBG/Anlagenbetreiber