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Anlagenbetreiber

Abschöpfungsrelevante Anlagen (§13 StromPBG)

Als abschöpfungsrelevant gelten alle Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 1 MW, mit Ausnahme von Anlagen, die in einem Kalendermonat Strom ausschließlich oder ganz überwiegend auf der Basis von leichtem Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Biomethan, Steinkohle, Gichtgas, Hochofengas, Kokereigas oder Sondergasen aus Produktionsprozessen der Chemieindustrie und der Rußindustrie erzeugen. Speicher mit einer Leistung von > 1 MW unterliegen ebenfalls der Überschusserlös-abschöpfung, es sei denn sie verbrauchen ausschließlich Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung. Für die Ermittlung der relevanten Anlagenleistung ist die Anlagenzusammenfassung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 StromPBG zu beachten. 
Sofern sich bei Anlagen im Prozess der EEG-Förderung eine Anlagenzusammenfassung ergibt, ist diese analog im Prozess der Mehrerlösabschöpfung durch das StromPBG anzuwenden.

Abschöpfungszeiträume (§ 14 Abs. 1 StromPBG)

Zeitraum 1: 01.12.2022 – 31.03.2023
Zeitraum 2: 01.04.2023 – 30.06.2023

Der Gesetzgeber hat bis zum 31.05.2023 die Möglichkeit, den Anwendungszeitraum des StromPBG per Verordnung maximal bis zum 30.04.2024 zu verlängern (§ 13 Abs. 2 StromPBG).

Selbstveranlagung Anlagenbetreiber (§29 StromPBG)

Die abschöpfungsrelevanten AB werden im April 2023 vom ÜNB per Brief aufgefordert, sich in den jeweiligen Portalen der ÜNB zu registrieren. Die Anlagenbetreiber sind nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StromPBG verpflichtet, die erwirtschafteten Überschusserlöse (Abschöpfungsbetrag) für den jeweiligen Abschöpfungszeitraum an den ÜNB zu melden und entsprechende Nachweise zu übermitteln.  

Um die Anlagenbetreiber bei der Ermittlung der Überschusserlöse zu unterstützen, bilden die ÜNB die Berechnungsmethodik in ihren Portalen ab. Auf der Basis anlagenspezifischer Eingabewerte werden die Abschöpfungsbeträge in den jeweiligen ÜNB-Portalen ermittelt. Die Abgabe der Datenmeldung (Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preis-Angaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) erfolgt über eine einheitliche Exceldatei (https://www.netztransparenz.de/StromPBG/Anlagenbetreiber/Tool-zur-Berechnung-der-Ueberschusserloesehttps://www.netztransparenz.de/StromPBG/Anlagenbetreiber/Tool-zur-Berechnung-der-Ueberschusserloese).
Nach erfolgreicher Bestätigung der Datenmeldung durch den ÜNB erhält der AB für den Abschöpfungszeitraum je VNB eine Quittungsdatei zum Download. Die Quittungsdatei enthält u.a. Angaben über den je VNB aggregierten Abschöpfungsbetrag sowie eine eindeutige Vorgangsnummer.
Die Funktion der Datenmeldung wird voraussichtlich ab Juni 2023 im Portal des jeweiligen ÜNB zur Verfügung stehen.
Die gesetzliche Frist zur Datenmeldung durch den Anlagenbetreiber an den ÜNB ist für die Abschöpfungszeiträume wie folgt definiert:

Abschöpfungszeitraum 1: 31.07.2023
Abschöpfungszeitraum 2: 31.10.2023

Die im jeweiligen ÜNB-Portal gemeldeten Abschöpfungsbeträge sind- basierend auf den vom Portal zur Verfügung gestellten Quittungsdateien- durch den AB an den jeweiligen VNB zu übermitteln, sodass die Abschöpfung der Beträge durch den VNB erfolgen kann. Um diesen Datenaustauschprozess zu vereinfachen, werden die ÜNB die Daten der Quittungsdateien ebenfalls dem jeweiligen VNB im Portal zur Verfügung stellen.

Zahlung der Abschöpfungsbeträge an den Verteilnetzbetreiber (§ 14 Abs. 1 StromPBG)

Die gesetzliche Frist zur Zahlung der Abschöpfungsbeträge durch den AB an den VNB ist für die Abschöpfungszeiträume wie folgt definiert:

Abschöpfungszeitraum 1: 15.08.2023
Abschöpfungszeitraum 2: 15.11.2023

Die genauen Zahlungsmodalitäten sind mit dem jeweiligen VNB zu klären.

Grafische Darstellung des Abschöpfungsprozesses


Weitere Hinweise zur Strompreisbremse hat das BMWK auf seiner Homepage veröffentlicht.

Für Fragen zur den Energiepreisbremsen (einschl. Strompreisbremse) hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seit 01. März 2023 eine kostenlose Hotline 0800 - 78 88 900 geschaltet. Diese beantwortet auch Fragen zur Abschöpfung von Überschusserlösen der Anlagenbetreiber.