FAQ Erneuerbare Energien Gesetz - EEG

1. Marktwerte

Besteht ein fester Termin für die Veröffentlichung der Marktwerte?

Die Veröffentlichung der Marktwerte erfolgt bis zum Ablauf des 10. Werktags des Folgemonats nach EEG, Anlage 1 Nr. 3.2. Mit Rücksichtnahme auf mögliche Nachfolgeprozesse sind wir bemüht, die Marktwerte bereits bis zum dritten Werktag des Folgemonats zu veröffentlichen.

Wie werden die Marktwerte von den ÜNB ermittelt?

Die Berechnung der Marktwerte ist durch die Vorgaben der Anlage 1 des EEG eindeutig festgelegt. Die ermittelten Marktwerte werden von den Experten der vier ÜNB eingehend geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben. Identische Marktwerte sind kein Fehler sondern ein statistischer Sonderfall.

Besteht die Möglichkeit eines (automatisierten) Downloads der Marktwerte?

Eine automatisierte Downloadmöglichkeit der monatlichen und jährlichen Marktwerte steht über die API zur Verfügung. Die Marktwerte lassen sich weiterhin als csv-Datei hier herunterladen.

Wann wird der Jahresmarktwert Solar MW veröffentlicht?

Der Jahresmarktwert Solar MW wird für das jeweilige Jahr im Januar des Folgejahres entsprechend der Berechnung nach § 73 Abs. 3 EEG ermittelt und veröffentlicht.

2. Zeitreihen / Hochrechnungen

Wieso besteht eine Differenz zwischen den Werten für die Hochrechnung Windenergie auf netztransparenz.de/Menüpunkt „Marktprämie“ und den Werten zur Windenergie auf anderen Plattformen?

Bei der Veröffentlichung der Online-Hochrechnung der Istwerte für Windenergie Onshore handelt es sich bei den Daten der Jahre bis einschließlich 2014 um die gesamten bundesweit erzeugten und durch die ÜNB oder durch Direktvermarkter vermarkteten Stromeinspeisungen. Bei den Daten ab Januar 2015 wird an dieser Stelle die Hochrechnung nach Anlage 1 Nummer 3.1 EEG veröffentlicht. Reduzierungen der Einspeiseleistungen von der Hochrechnung zugrundeliegenden Anlagen sind bei der Hochrechnung entsprechend nicht berücksichtigt. Ein Vergleich mit den Zahlen vor 2015 oder ein Vergleich mit Werten auf anderen Plattformen ist daher nur eingeschränkt und unter Beachtung der unterschiedlichen Berechnungsvorgaben aus dem jeweils zugrundeliegenden EEG möglich.

Gibt es zur Berechnungsmethodik der Marktprämienhochrechnungen noch nähere Informationen von Seiten der ÜNBs?

Die ÜNB berechnen die Online-Hochrechnungen gemäß Nr. 5.1 aus Anlage 1 zum EEG aus einer repräsentativen Anzahl an gemessenen Referenzanlagen. Reduzierungen der Einspeiseleistungen von der Hochrechnung zugrundeliegenden Referenzanlagen sind bei der Hochrechnung entsprechend nicht berücksichtigt. Weitere Details können wir Ihnen leider aus rechtlichen Gründen nicht nennen.

Ist das Einspeiseprofil der Marktprämienhochrechnungen mit der tatsächlichen Einspeisung aller in Deutschland einspeisenden EE-Anlagen vergleichbar?

Das Einspeiseprofil der Online-Hochrechnung bildet nach Nr. 5.1 aus Anlage 1 zum EEG die Reduzierungen der Einspeiseleistungen nicht ab, d.h. es wird die Annahme getroffen, als würden die EE-Anlagen ohne Reduktion voll einspeisen. Somit entspricht das Einspeiseprofil quasi der tatsächlichen Einspeisung aller EE-Anlagen zzgl. der Reduzierungen der Einspeiseleistung.

3. EEG-Umlage

Wieso sind keine Daten zur Höhe der EEG-Umlage vor dem Jahr 2010 hinterlegt?

Vor dem Jahr 2010 existierte noch keine EEG-Umlage. Die EEG-Kosten waren zum Teil in den Vertriebs-Strompreisen und zum Teil in den Netzentgelten enthalten (s. EEG 2004). Erst in Verbindung mit der Novellierung des EEG-Wälzungsmechanismus (Abschaffung der physikalischen Wälzung des EEG Stromes zu den Vertrieben) im Jahr 2009 und der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) wurde erstmals im Jahr 2009 eine EEG-Umlage ermittelt und ab 2010 erhoben. Weiteres zum EEG-Wälzungsmechanismus finden Sie hier.

4. EEG-Kontostand

Wann wird der EEG-Kontostand veröffentlicht?

Die Veröffentlichung des bundesweiten EEG-Kontostandes erfolgt monatlich bis zum Ablauf des 10. Werktags des Folgemonats nach § 3 Abs. 2 der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung. Mit Rücksichtnahme auf mögliche Nachfolgeprozesse sind wir bemüht, den EEG-Kontostand bereits bis zum siebten Werktag des Folgemonats zu veröffentlichen.

Welche Besonderheiten gibt es bei den monatlich veröffentlichten EEG-Kontoständen?

Bedeutsame Besonderheiten oder Einmaleffekte, die sich auf den EEG-Kontostand auswirken, sind in einer separaten Datei zusammengefasst und auf der Seite EEG-Konten-Übersicht abrufbar.

5. EEG-Anlageschlüssel / Bestimmung Anlagentyp

Wo lassen sich Informationen zu EEG-Anlagenschlüsseln finden?

Zunächst ist hierbei zwischen der Anlagennummer der BNetzA sowie dem EEG-Anlagenschlüssel zu unterscheiden. Die Anlagennummer wird von der BNetzA bei Registrierung der EEG-Anlage vergeben. Dies ist für Neuanlagen, welche nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen werden, zwingend erforderlich.

Der EEG-Anlagenschlüssel wird von dem Abnahme- und vergütungspflichtigen Netzbetreiber (avNB) vergeben. Weitere Informationen hierzu, inkl. der Codierungsmethode, finden Sie in der Rubrik Umsetzungshilfen zum EEG direkt auf der Netztransparenzseite (Umsetzungshilfe für Netzbetreiber) oder in der BDEW-Umsetzungshilfe zum EEG unter der Rubrik Energie > Umsetzungshilfen EEG / KWK-G abrufbar.

Weiterhin möchten wir auf die gesetzlichen Regelungen nach § 61 EEG und §74 EEG zum Thema Eigenversorgung verweisen, die ggf. zu berücksichtigen sind.

Ist es möglich anhand der von den ÜNBs veröffentlichten Daten den Anlagentyp (z.B. PV-Freifläche) zu ermitteln?

Anhand der von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) veröffentlichten Daten ist es möglich, den Anlagentyp (z.B. PV-Freifläche) herauszufinden. Dies kann über die im Rahmen der EEG-Jahresabrechnungen auf den Internetseiten der einzelnen ÜNB veröffentlichten Bewegungsdaten erfolgen. Darin sind für jeden Anlagenschlüssel, den Sie auch in den Anlagenstammdaten wiederfinden, die Vergütungskategorie, die Menge sowie die Vergütung dargestellt. Über die Vergütungskategorie können Sie den Anlagentyp herausfiltern (z.B. Stellen 1-2 des Vergütungskategorienschlüssels: So = Solarenergie-Freiflächenanlagen).

Eine Erklärung zu den Vergütungskategorienschlüsseln finden Sie in der unter der Rubrik Abwicklungshinweise und Umsetzungshilfen auf dieser Seite veröffentlichten EEG-Vergütungskategorientabelle. In dieser Datei sind im Blatt „Erläuterungen“ die Vergütungskategorienschlüssels erklärt (z.B. Zeile 159/218/285 für Solar-Freifläche).

6. Jahresabrechnungen / Anlagenstamm- und Bewegungsdaten

Wo und wann werden von den ÜNB die Bewegungsdaten der EE-Anlagen veröffentlicht?

Die Veröffentlichung der Bewegungsdaten erfolgt im Rahmen der EEG-Jahresabrechnung (nach 30.06. des auf die Einspeisung folgenden Jahres) auf www.netztransparenz.de unter dem Menüpunkt EEG/Jahresabrechnungen . Die Stammdaten werden zusätzlich auf den Internetseiten der einzelnen ÜNB veröffentlicht.

Besteht die Möglichkeit,  „Alt“-Daten aus EEG-Jahresabrechnungen der Vorjahre in elektronischer Form zur Verfügung gestellt zu bekommen?

Die Daten aus der EEG-Jahresabrechnung werden jährlich gemäß § 77 EEG veröffentlicht und bis zum Ende des Folgejahres vorgehalten. Eine über diese gesetzliche Anforderung hinausgehende Datenlieferung ist leider aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Wir bitten hierzu um Verständnis.

7. EEG-Direktvermarktung

Besteht ein fester Termin für die Veröffentlichung der EEG-Anlagenstammdaten mit Angabe über die monatliche Direktvermarktung nach § 33b EEG?

Die Veröffentlichung der EEG-Anlagenstammdaten mit Angabe über die monatliche Direktvermarktung nach § 33b EEG erfolgt bis zum Ablauf des dritten Werktags des Prognosemonats, damit sichergestellt werden kann, dass alle vormonatlichen Aktualisierungen der Verteilnetzbetreiber berücksichtigt werden können.