Preisinformationen
Im liberalisierten Energiemarkt sind die Netzbetreiber verpflichtet, für die Netzdurchleitung sogenannte Netzentgelte zu erheben. Die dem Netzbetreiber zugestandene Erlösobergrenze sowie die Netzentgelte werden im Wege der Anreizregulierung bestimmt. Basis hierfür ist die Anreizregulierungsverordnung (ARegV).
Ermittlung der Netzentgelte
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung gem. § 3 Nr. 10a EnWG (50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW) stellen den Zugang zu ihren Netzen, und damit auch zum gesamten Strommarkt, den Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Über die Netzentgelte werden die erforderlichen Kosten für den bedarfsgerechten Ausbau und den sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes gedeckt. Sie setzen sich aus einem Leistungspreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Jahresleistungspreis wird für die innerhalb eines Jahres aufgetretene Jahreshöchstlast berechnet, während über den Arbeitspreis die aus dem Netz entnommene elektrische Arbeit abgerechnet wird. Die Netzentgelte sind abhängig von der Netzebene des Netzanschlusses sowie der Benutzungsdauer der Stromentnahme, d.h. dem Verhältnis von Arbeit zu Leistung. Netzentgelte werden nur für die Entnahme von Strom erhoben, während für Einspeisungen in das Netz keine Netzentgelte anfallen.
Einführung bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte
Mit der Verabschiedung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) vom 17.07.2017 (BGBI. | S. 2503) und der Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte vom 25.04.2018 wurden die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonen-verantwortung dazu verpflichtet, ab dem Jahr 2023 einheitliche Netzentgelte für die Netzebene Höchstspannung und die Umspannebene Höchstspannung/Hochspannung zu erheben.
Das Preisblatt beinhaltet die vereinheitlichten Preisbestandteile des Leistungs- und Arbeitspreises der Übertragungsnetzbetreiber und die diesem Preisblatt zugrundeliegende gemeinsame Jahreshöchstlast. Die unternehmens-individuellen Preisblätter sind auf den Internetseiten des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers einzusehen.
Vorläufige bundeseinheitliche Netznutzungsentgelte 2023* gem. § 14a StromNEV
Benutzungsdauer
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< 2.500 h/a
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≥ 2.500 h/a
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Jahresleistungspreissystem
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Leistungspreis [€/kW x Jahr]
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Arbeitspreis [ct/kWh]
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Leistungspreis [€/kW x Jahr]
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Arbeitspreis [ct/kWh]
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Höchstspannung (HöS)
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11,85
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2,95
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72,49
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0,53
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Umspannung (HöS/HS)
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16,67
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2,94
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81,87
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0,33
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Monatsleistungspreissystem
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Leistungspreis [€/kW x Monat]
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Arbeitspreis [ct/kWh]
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Höchstspannung (HöS)
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12,08
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0,53
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Umspannung (HöS/HS)
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13,65
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0,33
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Jahreshöchstlast
Spannungsebene
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Jahreshöchstlast in kW
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Höchstspannung (HöS)
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43.122.412
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Umspannung (HöS/HS)
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39.672.269
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Folgend aufgeführt die Verlinkungen zu den Preisblättern der deutschen Übertragungsnetzbetreiber:
4-ÜNB Preisblatt 2023
Preisblätter Amprion GmbH
Preisblätter TenneT TSO GmbH
Preisblätter TransnetBW GmbH
Preisblätter 50Hertz Transmission GmbH