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Offshore-Netzumlage

Gemäß § 17f EnWG sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet die Offshore-Netzumlage (bis einschl. 2018 als „Offshore-Haftungsumlage“ bezeichnet) für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 15. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen.

Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Offshore-Netzumlage bis 2023.

 

*Bis einschließlich 2018 wurde die "Offshore-Netzumlage" als "Offshore-Haftungsumlage" bezeichnet.

Weitere Details, Hintergrundinformationen und Berechnungen finden Sie in den jeweiligen Untermenüs.

Offshore Netzumlage 2023

Offshore Netzumlage 2022

Offshore Netzumlage 2021

Offshore Netzumlage 2020

Offshore Netzumlage 2019

Offshore Netzumlage der Vorjahre