NETZTRANSPARENZ.DE Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber
Gemäß § 17f EnWG sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet die Offshore-Netzumlage (bis einschl. 2018 als „Offshore-Haftungsumlage“ bezeichnet) für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 15. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen.
Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Offshore-Netzumlage bis 2023.
Jahr;Entwicklung Offshore-Netzumlage* 2013;0,25 2014;0,25 2015;-0,051 2016;0,04 2017;-0,028 2018;0,037 2019;0,416 2020;0,416 2021;0,395 2022;0,419 2023;0,591
*Bis einschließlich 2018 wurde die "Offshore-Netzumlage" als "Offshore-Haftungsumlage" bezeichnet.
Weitere Details, Hintergrundinformationen und Berechnungen finden Sie in den jeweiligen Untermenüs.
Offshore Netzumlage 2023
Offshore Netzumlage 2022
Offshore Netzumlage 2021
Offshore Netzumlage 2020
Offshore Netzumlage 2019
Offshore Netzumlage der Vorjahre