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FCA-Verordnung

Die FCA-Verordnung vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (Guideline on Forward Capacity Allocation; kurz FCA-Verordnung) ist am 17. Oktober 2016 in Kraft getreten und ergänzt die Regelungen der CACM-Verordnung zur gebotszonenübergreifenden Kapazitätsvergabe um die langfristigen Zeitbereiche. Dementsprechend werden durch Inkrafttreten der FCA-Verordnung einige der aufgrund der CACM-Verordnung bereits entwickelten Methoden um Regelungen für die langfristige Kapazitätsvergabe vor dem Day-Ahead-Zeitbereich erweitert.

Die Verordnung enthält zahlreiche Verpflichtungen für die europäischen Übertragungsnetzbetreiber zur Erstellung verschiedener Methoden und Prozesse. Diese Methoden und Prozesse enthalten wiederum konkrete Umsetzungsvorschläge für zahlreiche in der FCA-Verordnung geregelte Bereiche. Die von den vier deutschen ÜNB auf nationaler Ebene sowie im Rahmen regionaler oder europaweiter Initiativen umzusetzenden Methoden werden auf den nachfolgenden Seiten veröffentlicht bzw. entsprechend verlinkt.

Einrichtung einer zentralen Vergabeplattform SAP-Proposal

Generation and load data provision methodology - GLDPM-v2

Common Grid Model Methodology – CGMM-v2-plus

Methode für die Verteilung von Engpasserlösen aus der Vergabe langfristiger Kapazitäten – FCA CID-Methode

Methode für die Aufteilung der Firmnesskosten und der Kosten zur Vergütung langfristiger Übertragungsrechte – FRC-Methodology