Veröffentlichung Systemschutzplan

Auf dieser Seite finden Sie den Systemschutzplan, wie er gemäß der „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ (Network Code Emergency and Restoration, bzw. NC ER)“ von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) entwickelt wurde.

Der Systemschutzplan besteht aus zwei Dokumenten. Im Hauptdokument werden alle Maßnahmen detailliert beschrieben. Der Anhang liefert eine Übersicht der umzusetzenden Maßnahmen des Systemschutzplans in Tabellenform. 

Der gemeinsame Systemschutzplan der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber beschreibt einen Rahmen mit einer Übersicht der Notfallmaßnahmen und deren Notwendigkeit. Das Ziel des Systemschutzplans ist es, in kritischen Notsituationen handlungsfähig zu bleiben, um die Netz- und Systemsicherheit im Synchrongebiet aufrecht zu halten.

Grundlage für die beschriebenen Maßnahmen ist § 13 EnWG. Die Aktivierung der Maßnahmen erfolgt dabei nach den Vorgaben der „Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb“ (System Operation Guideline).

Der Systemschutzplan verweist an relevanten Stellen auf die gültigen Normen der VDE Anwendungsrichtlinien. Maßgeblich fallen hierunter die VDE-AR-N 4140 (Kaskade) und VDE-AR-N 4142 (Automatische Letztmaßnahmen).

Die hier definierten Anforderungen gelten somit gleichermaßen für ÜNB, Verteilnetzbetreiberinnen und -bertreiber (VNB) sowie signifikante Netznutzerinnen und Netznutzer (SNN) aller deutschen Regelzonen. Damit sind ÜNB, VNB und SNN dazu verpflichtet, die Anforderungen einzuhalten und die enthaltenen Festlegungen innerhalb der gesetzten Fristen umzusetzen. Der damit erreichte Zustand ist in der Folge durch den jeweiligen Netzbetreiber sowie Netznutzerinnen und Netznutzer aufrechtzuerhalten.

Änderungshistorie: 

 Der Systemschutzplan wurde 2020 von den ÜNB überarbeitet mit der Zielsetzung, Letztmaßnahmen klarer herauszustellen.

Gegenüber der ursprünglichen Version haben sich die folgenden Punkte wesentlich verändert:

  • Der Systemschutzplan der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber beschreibt aus Gründen der Vollständigkeit neben den Letztmaßnahmen auch weitere Maßnahmen, die zur Einhaltung der Systemsicherheit und den Vorgaben aus dem NC ER notwendig sind. Einige der im Netzkodex NC ER aufgeführten Maßnahmen aktivieren die deutschen ÜNB allerdings bereits im normalen oder gefährdeten Zustand, da diese im deutschen Übertragungsnetz auf vertraglichen Vereinbarungen basieren.  Daher sind manuelle und automatische Letztmaßnahmen, welche dem Notzustand und somit dem SSP zugeordnet sind, im Dokument nun durch einen roten Rahmen gekennzeichnet. Zusätzlich sind die Letztmaßnahmen des Systemschutzplans im Anhang 1 in einer Übersichtstabelle aufgeführt. 
  • Der Richtwert für die in Deutschland abzuschaltende Leistung als manuelle Letztmaßnahme bei Unterfrequenz/Leistungsmangelsituation wurde von 1,5 * ACE auf ACE + 500 MW geändert. (Kapitel 7.1.1) [ACE: Area Control Error]. 
  • Unter Kapitel 8.3. Konzept zur automatischen Verhinderung zum Zusammenbruch der Spannung wurde präzisiert, dass mindestens eine der beschriebenen Maßnahmen umzusetzen ist. Dies deckt sich mit den Vorgaben aus der VDE-AR-N 4142 (Automatische Letztmaßnahmen) und dem NC ER. In der alten Version des Systemschutzplans war die Formulierung dahingegen unklar und hätte zur Fehlinterpretation führen können, dass alle definierten Maßnahmen umzusetzen seien. 
  • Außerdem wurden kleinere formelle Änderungen durchgeführt.