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Systemstabilitätsverordnung

 

Gemäß § 6 Systemstabilitätsverordnung – SysStabV sind Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, den in ihrem Netzgebiet angeschlossenen Betreibern von Verteilernetzen die für die Nachrüstung nach den §§ 4 und 5 SysStabV erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um die Angaben, welche Wechselrichter nach welchen Lösungsvarianten aus der SysStabV nachzurüsten sind. Diese Daten werden in Form einer Wechselrichterliste durch die ÜNB veröffentlicht. Die Betreiber von Verteilernetzen wiederum sind zur Durchführung der Nachrüstung verpflichtet.

Die entsprechende Wechselrichterliste und die Liste für die externen Entkupplungsschutzgeräte sowie dazugehörige Erläuterungen stehen zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Daten ausschließlich für die Verteilnetzbetreiber und nicht für andere Beteiligte wie Installateure gedacht sind. Weitergehende Informationen werden auf der Homepage des BDEW unter www.bdew.de/50-2Hz bereit gestellt.

Mit der Veröffentlichung der Liste mit dem Versionsdatum 21.01.2013 ist die Wechselrichterliste vollständig. Ab diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Wechselrichter aufgenommen. Wechselrichter die nicht in der Liste enthalten sind, müssen nicht umgerüstet werden, sind aber im Report an den Übertragungsnetzbetreiber aufzuführen (Bitte im Tabellenblatt „WR bezogene Umrüstdaten“ in der Spalte „Lösungsvariante bzw. nicht nachgerüstet weil...“ die Lösungsvariante „S1 Nicht nachgerüstet - Wechselrichter nicht in ÜNB-Liste“ für diese Wechselrichter auswählen). Ungeachtet dessen können sich die Frequenzwerte für die Umrüstung bei einzelnen Wechselrichtern noch ändern. In diesem Fall werden Sie aber separat durch Ihren zuständigen Übertragungsnetzbetreiber auf eine Aktualisierung der Liste hingewiesen.

Die veröffentlichte WR-Liste vom 25.03.2013 enthält ein neues Tabellenblatt, welches sogenannte Kanalbezeichnungen von den Herstellern SMA und Schüco beinhaltet. Hintergrund hierfür ist, dass stellenweise beim Auslesen der Geräteinformationen im Display nicht die korrekte Typenbezeichnung, sondern die Kanalbezeichnung angezeigt wird. Daher kann es zu vermehrten Meldungen von Kanalbezeichnungen kommen, die in der ursprünglichen WR-Liste nicht enthalten sind. Wir bitten Sie, die Einträge mit der vorliegenden Liste der Kanalbezeichnungen zu vergleichen und bei Übereinstimmung die korrekte Typenbezeichnung anzufordern, welche sich auf dem Typenschild und in der Anlagendokumentation befindet.

Eine Erläuterung zur Abgrenzung zwischen der Wechselrichterliste und dem ÜNB-Report, den die Verteilnetzbetreiber im Quartals-Turnus an die Übertragungsnetzbetreiber übermitteln steht unten ebenfalls zum Download bereit.

Bisher (Stand: 30.09.2013) sind gemäß der Meldungen der Verteilnetzbetreiber an die Übertragungsnetzbetreiber 14.330 Anlagen und 193.717 Wechselrichter umgerüstet. Kumuliert über alle Verteilnetzbetreiber wurde bisher (Stand: 31.10.2013) von den Übertragungsnetzbetreibern in Summe ein Betrag in Höhe 6.349.046,83 € erstattet (das entspricht 50 % der bisherigen Gesamtkosten für den Umrüstprozess).