Zur Navigation springen (Enter drücken) Zum Hauptinhalt springen (Enter drücken)

Hinweis zu § 104 Abs. 4 EEG 2017 – Amnestieregelung

Das zum 01. Januar in Kraft getretene EEG 2017 enthält mit § 104 Abs. 4 EEG 2017 eine Übergangsbestimmung für Fälle von sogenannten Scheibenpachtmodellen oder ähnlichen Mehrpersonen-Konstellationen. Demnach kann ein Leistungsverweigerungsrecht in Bezug auf die Zahlung der EEG-Umlage gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber in Anspruch genommen werden, sofern diesem bis zum 31. Dezember 2017 alle im Sinne des § 104 Abs. 4 i.V.m. § 74 sowie § 74a EEG 2017 erforderlichen Angaben mitgeteilt werden.

Grundsätzlich gilt für die aktuelle wie auch für die vorherigen Fassungen des EEG, dass Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die Strom an andere Letztverbraucher liefern, für die gelieferte Strommenge gegenüber dem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber zur Zahlung der vollen EEG-Umlage verpflichtet sind.

Abweichend hiervon bestand keine Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage für sog. Eigenerzeugungen aus (älteren) Bestandsanlagen (vgl. §§ 61c und 61d EEG 2017). Diese Eigenerzeugungen erfordern insbesondere auch, dass der Betreiber der Stromerzeugungsanlage und der Letztverbraucher personenidentisch sind und diese Konstellation bereits vor dem 01.08.2014 bzw. dem 01.09.2011, gelebt wurde.

Um den Status einer Eigenerzeugung zu erreichen, wurden in der Vergangenheit Letztverbrauchern anteilig vertragliche Nutzungsrechte an bestimmten Erzeugungskapazitäten von Stromerzeugungsanlagen eingeräumt. Der tatsächliche Betreiber der Stromerzeugungsanlage ging mithin davon aus, keine EEG-Umlage zahlen zu müssen, wodurch mitunter erhebliche Verbindlichkeiten zu seinen Lasten und zu Gunsten des EEG-Belastungsausgleichs entstanden sind.

Mit dem § 104 Abs. 4 EEG 2017 wurde diesem Umstand Rechnung getragen und eine Amnestieregelung erlassen, die jedoch nach § 104 Abs. 7 EEG 2017 zudem unter dem Genehmigungsvorbehalt durch die EU-Kommission steht. Diese ist an eine entsprechende Meldung an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber bis zum 31. Dezember 2017 als materielle Ausschlussfrist gebunden, innerhalb der sich betroffene Unternehmen und Personen gegenüber dem jeweils regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber auf das Leistungsverweigerungsrecht zu berufen und unverzüglich die Basisangaben nach §§ 74 Abs. 1 und 74a Abs. 1 EEG 2017 mitzuteilen haben. Wird die Meldepflicht nicht innerhalb der materiellen Ausschlussfrist erfüllt, besteht die EEG-Umlagepflicht auch rückwirkend vollumfänglich fort.

Für weitergehende Informationen verweisen wir auf den durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten Hinweis unter www.bundesnetzagentur.de/.../ErneuerbareEnergien/Eigenversorgung/Scheibenpachtpapier.html

Sofern Sie beabsichtigen, von der Amnestieregelung nach § 104 Abs. 4 EEG 2017 Gebrauch zu machen, senden Sie bitte die nachfolgende Excel-Datei unverzüglich und mit allen relevanten Angaben an Ihren regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber.

Aufgrund der Vielzahl möglicher Fallkonstellationen, die in der Praxis auftreten können, weisen die Übertragungsnetzbetreiber darauf hin, dass die zur Verfügung gestellte Excel-Datei möglicherweise nicht alle erforderlichen Datenangaben umfasst, die zu einer fristgerechten Meldung nach § 104 Abs. 4 EEG 2017 verhelfen. Die Meldevorlage ist daher lediglich als Hilfe anzusehen. Ihr kommt in Bezug auf die Ordnungsgemäßheit der Meldung nach § 104 Abs. 4 EEG 2017 insbesondere kein abschließender Charakter zu. Gegebenenfalls sind zur Erfüllung der Meldepflicht bis zum 31. Dezember 2017 weitere Nachweise an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber zu erbringen. Ob und inwieweit alle erforderlichen Angaben und Nachweise vor Ablauf der Ausschlussfrist erbracht wurden, wird durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber im Einzelfall nach Fristablauf geprüft. Für eine ordnungsgemäße und fristwahrende Meldung sind daher Sie als Betroffener ausschließlich verantwortlich.

 

Meldevorlage zur Amnestieregelung

 

 

Kontaktdaten der Übertragungsnetzbetreiber

 

50Hertz Transmission GmbH
Kundenmanagement/Netzabrechnung
Heidestraße 2
10557 Berlin  
amnestieregelung@50hertz.com

TenneT TSO GmbH
Financial Services / Renewable Energies
Bernecker Str. 70
95448 Bayreuth
eeg-kwkg@tennet.eu

Amprion GmbH
Clearing House / Netzentgeltabrechnung
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund 
eeg@amprion.net



TransnetBW GmbH
EEG & Umlagen
Pariser Platz
Osloer Straße 15-17
70173 Stuttgart 
eeg-evu@transnetbw.de