AEP-Module

Für die Berechnung des Ausgleichsenergiepreises gibt es drei verschiedene Module: 

Modul 1  

Im Rahmen des AEP-Moduls 1 finden die Preise der europäischen Balancing-Plattformen PICASSO und MARI Eingang in den Ausgleichsenergiepreis. 

Modul 2

Das AEP-Modul 2 wird anhand des Intraday-Preisindex' ID-AEP gebildet. Zudem wird ein Mindestabstand zwischen dem ID-AEP und dem Ausgleichsenergiepreis in Modul 2 hergestellt. 

Modul 3 

Beim AEP-Modul 3 wird in Viertelstunden, in denen der Saldo des deutschen Netzregelverbundes einen Wert von mindestens 80% der für den deutschen Netzregelverbund dimensionierten Regelleistung in der entsprechenden Richtung aufweist, die Knappheitskomponente angewandt.  

Im Fall eines positiven Saldos des deutschen Netzregelverbundes (Unterspeisung) bildet die Knappheitskomponente die Untergrenze für den reBAP für die jeweilige Viertelstunde. Im Fall eines negativen Saldos des deutschen Netzregelverbundes (Überspeisung) bildet die Knappheitskomponente die Obergrenze für den reBAP für die jeweilige Viertelstunde.  

Die Knappheitskomponente ist eine Funktion zweiter Ordnung (Parabelkurve) in Abhängigkeit vom Saldo des deutschen Netzregelverbundes.  

AEP-Module

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Preissetzendes AEP-Modul

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