AEP-Module
AEP-Modul 1, AEP-Modul 2, AEP-Modul 3
Im Rahmen des AEP-Modul 1 finden die Preise der europäischen Balancing Plattformen PICASSO (Plattform für aFRR (SRL)) und MARI (Plattform für mFRR (MRL)) Eingang in den Ausgleichsenergiepreis.
Das AEP-Modul 2 wird anhand des Intraday-Preisindex ID AEP gebildet. Zudem wird ein Mindestabstand zwischen dem ID AEP und dem Ausgleichsenergiepreis in Modul 2 hergestellt.
In Viertelstunden, in denen der Saldo des deutschen Netzregelverbundes einen Wert von mindestens 80% der für den deutschen Netzregelverbund dimensionierten Regelleistung (Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung) in der entsprechenden Richtung ausweist, wird die Knappheitskomponente (AEP-Modul 3) angewandt. Im Fall eines positiven Saldos des deutschen Netzregelverbundes (Unterspeisung) bildet die Knappheitskomponente die Untergrenze für den reBAP für die jeweilige Viertelstunde. Im Fall eines negativen Saldos des deutschen Netzregelverbundes (Überspeisung) bildet die Knappheitskomponente die Obergrenze für den reBAP für die jeweilige Viertelstunde. Die Knappheitskomponente ist eine Funktion zweiter Ordnung (Parabelkurve) in Abhängigkeit vom Saldo des deutschen Netzregelverbundes.