Mit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 wurde ein sogenannter „Steuerbarkeitscheck“ für Erzeugungsanlagen und Speicher eingeführt, der Umsetzungsaufgaben für alle Anschlussnetzbetreiber vorsieht.Gesetzliche Grundlage ist der § 12 Abs. 2b EnWG. Hiernach sind Netzbetreiber (aller Ebenen) verpflichtet, jährlich zu testen, ob die Steuerbarkeit von Anlagen (§ 13a Abs. 1 / § 14 Abs. 1 EnWG) gegeben ist.
Die Ergebnisse sind dem vorgelagerten Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen, der diese plausibilisieren muss. Auf dieser Datenbasis sind die ÜNB verpflichtet, einen Bericht zu erstellen, der bis zum 30. November eines jeden Jahres an die BNetzA und das BMWK zu übermitteln ist.
Die durch die ÜNB erarbeiteten Leitlinien zum Steuerbarkeitscheck sowie den Erhebungsbogen finden Sie hier:
Leitlinien Steuerbarkeitscheck PDF
Erhebungsbogen PDF
Für Anfragen gemäß Kapitel 5.2 wenden Sie sich bitte entsprechend Ihrer Regelzone an folgende Kontaktadresse:
In der Regelzone 50Hertz: steuerbarkeitscheck@50hertz.com
In der Regelzone Amprion: steuerbarkeitscheck@amprion.net
In der Regelzone TenneT: steuerbarkeitscheck@tennet.eu
In der Regelzone TransnetBW: steuerbarkeitscheck@transnetbw.de