Leistungsbilanzbericht

Hier finden Sie die Leistungsbilanzberichte der Jahre 2016 – 2019, die die Übertragungsnetzbetreiber anhand deterministischer Analysen erstellt haben.

Das gesamte elektrische Energieversorgungssystem setzt sich grundsätzlich aus drei Komponenten zusammen: Die erste Komponente sind die Einspeiser, welche die elektrische Leistung erzeugen. Die zweite sind die Verbraucher, welche die elektrische Leistung aufnehmen. Da die Leistung aber nicht immer genau dort produziert werden kann, wo sie benötigt wird, ist der Transport der Leistung über ein Übertragungs- und Verteilnetz notwendig. Dies ist die dritte Komponente.

Um die Stabilität dieses Gesamtsystems aufrechtzuhalten, ist eine Grundvoraussetzung, dass zu jeder Zeit die verfügbare Leistung mindestens der benötigten Leistung entspricht. Eine Möglichkeit, um dies zu bewerten, ist das Aufstellen einer Leistungsbilanz.

Hierzu bestand in der Vergangenheit sowohl bei ENTSO-E („European Network of Transmission System Operators for Electricity“) als auch bei dessen Vorgängern eine etablierte Methodik der deterministischen „Generation Adequacy“-Bewertung. Diese wurde ab 2020 durch probabilistische Betrachtungen ersetzt, die Wahrscheinlichkeiten miteinschließen.

Seit dem Jahr 2011 bis einschließlich 2015 ergab sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Aufgabe, eine Leistungsbilanz zu erstellen. 

Hiernach waren die ÜNB dafür verantwortlich, einen Bericht zur Leistungsbilanz für ihren Verantwortungsbereich zu erstellen. Dieser Bericht musste jährlich zum 30.09. an das Bundeswirtschaftsministerium übermittelt werden.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes („Strommarktgesetz“) am 30. Juli 2016 ist die gesetzliche Pflicht der Übertragungsnetzbetreiber zur Erstellung eines Berichtes über die Leistungsbilanz entfallen. Nach Paragraph 12 Absatz 5 des novellierten EnWG waren die ÜNB verpflichtet, Informationen für die Zwecke des Monitorings an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übermitteln.

Im Zuge der Anpassungen des EnWG durch das am 14. August 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze („Kohleausstiegsgesetz“) ging die Aufgabe des Monitorings der Versorgungssicherheit auf die Bundesnetzagentur über.

Die ÜNB haben von 2016 bis 2019 zusätzlich weitere Leistungsbilanzberichte erstellt, basierend auf der Methodik der vorhergehenden, gesetzlich geforderten Berichte. Um die Ergebnisse allgemein zugänglich zu machen, werden diese Berichte hier veröffentlicht.

Die deterministische Leistungsbilanzanalyse stellt eine Betrachtung der Einspeise- und Lastsituation in einem Energieversorgungssystem zu einem bestimmten Zeitpunkt dar, an dem die Einspeisungen ihren voraussichtlich geringsten und die zu deckende Last ihren voraussichtlich höchsten Wert annehmen.  

Dieser Zeitpunkt stellt für die Leistungsbilanz einen Extremwert dar. Somit kann unter Berücksichtigung der Unsicherheiten der Datenerhebung die Situation, die voraussichtlich am kritischsten ist, bewertet werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Situation wird dabei jedoch nicht bestimmt. 

Berichte zur Leistungsbilanz