Bedarfsanalyse 2023 (t+1) (Stand: 27.03.2023)
Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen regulär einmal jährlich eine Bedarfsanalyse auf Basis von § 3 Netzreserveverordnung (hier: BA 2023). In diesen Analysen untersuchen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), inwieweit der Stromtransport zwischen Erzeugern und Verbrauchern durch das bestehende Übertragungsnetz auch in kritischen Situationen abgebildet werden kann. Darauf aufbauend wird der für das bevorstehende Winterhalbjahr notwendige Bedarf an Netzreservekraftwerken bestimmt (BA 2023 / t+1).
In einer zweiten Rechnung (BA 2023 / t+3) betrachten sie in der jeweiligen Bedarfsanalyse einen Zeitraum, der weiter in der Zukunft liegt (in der Regel weitere zwei Jahre im Voraus), um Entwicklungen frühzeitig abschätzen zu können. Die von den ÜNB erstellten Bedarfsanalysen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geprüft, und im Frühjahr eines jeden Jahres wird der Netzreservebedarf bestätigt.
Im vergangenen Jahr war die Situation aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine eine besondere. Daher wurden im Jahr 2022 neben der jährlichen Bedarfsanalyse zwei Sonderanalysen durchgeführt, die im Juli und September veröffentlicht wurden. Dabei wurde auf der Bedarfsanalyse 2022 aufgesetzt und eine Vielzahl an konkreten Maßnahmen zur Stabilisierung der Stromversorgung abgeleitet, die mittlerweile umgesetzt wurden.
Aufgrund eines breiten öffentlichen Interesses, aber auch, um die Maßnahmen zu evaluieren, wurden bereits vor Übersendung der vollständigen Systemanalysen (t+1 sowie t+3) eine Zusammenfassung der Ergebnisse für den Zeithorizont 2023/24 an das Bundeswirtschaftsministerium und die BNetzA übergeben. Im Sinne hoher Transparenz veröffentlichen die vier Übertragungsnetzbetreiber diese Zusammenfassung ebenfalls auf dieser Seite.