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Umlage nach §§ 26 und 26a KWKG 2020 ab 1. Januar 2023 (KWKG-Umlage 2023)

Auf Basis von den unterlagerten Netzbetreibern sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldeten Prognosewerten wurden die zu erwartenden Belastungen gemäß dem aktuellen KWKG (KWKG 2020) identifiziert und die für Letztverbräuche bundesweit anwendbare KWKG-Umlage ermittelt und veröffentlicht.

Auf Basis der Mitte Oktober 2022 bei den ÜNB vorliegenden Prognosedaten über die Höhe der für 2023 erwarteten förderfähigen KWK-Strommengen und der Höhe des gesamten zu erwartenden Fördervolumens ergibt sich für das Jahr 2023 eine KWKG-Umlage als Aufschlag auf die Netzentgelte für alle nichtprivilegierten Letztverbräuche in Höhe von rd. 0,398 ct/kWh.

Die Jahresabrechnung KWKG 2021 auf Basis vorliegender WP-Bescheinigungen ergibt ein Guthaben in Höhe von 144.875.459,93 Euro, was zu einem reduzierten Aufschlag für alle nichtprivilegierten Letztverbräuche in Höhe von rd. -0,041 ct/kWh führt.

In Zusammenfassung der o.g. Daten ergibt sich ab dem 01.01.2023 eine gerundete KWKG-Umlage in Höhe von 0,357 ct/kWh auf die nichtprivilegierten Letztverbräuche.

Weitere Informationen zur Ermittlung der KWKG-Umlage entnehmen Sie dem beigefügten Foliensatz.