23.10.2019 - News: Konsultation gestartet
Hintergrund
Am 18.12.2017 ist die „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ (im Folgenden Network Code Emergency and Restoration, bzw. NC ER) in Kraft getreten.
Vor diesem Hintergrund sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, einen Vorschlag für den Testplan gemäß Artikel 7 NC ER gegenüber sämtlichen betroffenen Marktakteuren zu konsultieren. Dieser Testplan ist – unter Berücksichtigung der Konsultationsrückmeldungen – schließlich gemäß Artikel 4 Abs. 2 NC ER von der zuständigen Regulierungsbehörde zu genehmigen.
Insofern konsultieren die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab dem 23.10.2019 den Testplangemäß NC ER.
Ablauf der Konsultation
Die ÜNB haben mit Beginn des Konsultationsverfahrens auf dieser Website den zu konsultierenden Vorschlag den Testplan veröffentlicht.
Der Vorschlag des Testplans wird im Zeitraum vom 23.10.2019 12:00 Uhr bis 23.11.2019 12:00 Uhr durch die ÜNB konsultiert.
Für die Abgabe von Stellungnahmen bieten die ÜNB ausschließlich ein online zur Verfügung gestelltes Formular an. Auf diesem Wege können die ÜNB die zeitnahe und vollständige Erfassung bzw. Berücksichtigung Ihrer Kommentare gewährleisten (den Link zum Formular, siehe unten).
Link: https://app.smartsheet.com/b/form/0f27e35359ef45f186e14dcf629a5add (Konsultationszeitraum abgelaufen)
Bitte beachten Sie, dass die ÜNB sich vorbehalten, die eingegangenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen, in jedem Fall werden diese auch der BNetzA übergeben. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, kennzeichnen Sie diese daher bitte an entsprechender Stelle im Formular.
Richten Sie eventuell anfallende Verfahrensfragen bitte ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse: Testplan@netztransparenz.de.
Nach Auswertung und Würdigung aller fristgerecht eingereichten Konsultationsbeiträge werden die ÜNB den Testplan am 18.12.2019 der BNetzA zur Genehmigung vorlegen.