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Testplan

 

19.01.2021 - Information: Antrag zum Testplan durch Bundesnetzagentur genehmigt

Der Antrag des Testplans wurde von der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 12.11.2020 unter dem Aktenzeichen BK6-19-249 genehmigt und am 23.11.2020 von der Bundesnetzagentur unter LINK (Stand: 24.11.2020) veröffentlicht. Die festgelegten Tests sind gemäß der Vorgaben von den Testverantwortlichen durchzuführen und zu dokumentieren.

 

18.12.2019 - News: Antrag des Testplans eingereicht und Dokumente veröffentlicht

Der Antrag des Testplans wurde von den ÜNB bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Der Testplan sowie der Konsultationsbericht inklusive aller Stellungnahmen der Marktteilnehmer und entsprechender Begründungen der ÜNB wurden veröffentlicht. Die ÜNB bedanken sich bei allen Teilnehmern für die Einsendung ihrer Stellungnahmen!


23.10.2019 - News: Konsultation gestartet

Hintergrund

Am 18.12.2017 ist die „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ (im Folgenden Network Code Emergency and Restoration, bzw. NC ER) in Kraft getreten.

Vor diesem Hintergrund sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, einen Vorschlag für den Testplan gemäß Artikel 7 NC ER gegenüber sämtlichen betroffenen Marktakteuren zu konsultieren. Dieser Testplan ist – unter Berücksichtigung der Konsultationsrückmeldungen – schließlich gemäß Artikel 4 Abs. 2 NC ER von der zuständigen Regulierungsbehörde zu genehmigen.

Insofern konsultieren die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab dem 23.10.2019 den Testplangemäß NC ER.

Ablauf der Konsultation

Die ÜNB haben mit Beginn des Konsultationsverfahrens auf dieser Website den zu konsultierenden Vorschlag den Testplan veröffentlicht.

Der Vorschlag des Testplans wird im Zeitraum vom 23.10.2019 12:00 Uhr bis 23.11.2019 12:00 Uhr durch die ÜNB konsultiert.

Für die Abgabe von Stellungnahmen bieten die ÜNB ausschließlich ein online zur Verfügung gestelltes Formular an. Auf diesem Wege können die ÜNB die zeitnahe und vollständige Erfassung bzw. Berücksichtigung Ihrer Kommentare gewährleisten (den Link zum Formular, siehe unten).

Link: https://app.smartsheet.com/b/form/0f27e35359ef45f186e14dcf629a5add (Konsultationszeitraum abgelaufen)

Bitte beachten Sie, dass die ÜNB sich vorbehalten, die eingegangenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen, in jedem Fall werden diese auch der BNetzA übergeben. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, kennzeichnen Sie diese daher bitte an entsprechender Stelle im Formular.

Richten Sie eventuell anfallende Verfahrensfragen bitte ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse: Testplan@netztransparenz.de

Nach Auswertung und Würdigung aller fristgerecht eingereichten Konsultationsbeiträge werden die ÜNB den Testplan am 18.12.2019 der BNetzA zur Genehmigung vorlegen.

 

 

Informationen und Ankündigungen zu Netzwiederaufbauversuchen

21.10.2021, Berlin.

Im Rahmen des Network Codes for Emergency and Restoration (NC ER) und des daraus entstandenen Testplans sind die ÜNB dazu verpflichtet, in mindestens fünfjährlichen Turnus Betriebsversuche mit den schwarzstartfähigen und erzeugerfähigen Einheiten innerhalb der Regelzone durchzuführen. Bei 50Hertz ist unter anderem die Vattenfall Wasserkraft GmbH mittels des Pumpspeicherkraftwerkes Markersbach Dienstleister für den Schwarzstart. Es ist geplant, am Samstag (23. Oktober 2021, geplant 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr) mit dieser Anlage einen Betriebsversuch zum Test eines Netzwiederaufbaus durchzuführen.