Konsultation der Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Konsultation der Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau gemäß Artikel 4 Abs. 4 der „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ (im Folgenden Network Code Emergency and Restoration, bzw. NC ER) durch die vier Übertragungsnetzbetreiber.
Neben dem zu konsultierenden Vorschlag der Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau, dem Zeitplan und dem Link zum Formular zur Teilnahme an der Konsultation, finden Sie ergänzend ein Begleitdokument, das Begründungen sowie Beispiele vergegenständlicht und lediglich als Erklärungshilfe dient und nicht Gegenstand des Konsultationsverfahrens ist.
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24.08.2020 - - Information: Antrag der vertraglichen Modalitäten für Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau durch Bundesnetzagentur genehmigt
Der Antrag der vertraglichen Modalitäten für Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau wurde von der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 20.05.2020 unter dem Aktenzeichen BK6-18-249 genehmigt und am 26.05.2020 von der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2018/BK6-18-249/BK6-18-249_DB_Beschluss.html (Stand: 24.08.2020) veröffentlicht.
Neue Verträge mit Anbietern von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau müssen ab sofort die Anforderungen der vertraglichen Modalitäten erfüllen, Altverträge werden bis Mai 2023 überführt.
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18.12.2018 - News: Antrag der Modalitäten für Dienstleister zum Netzwiederaufbau eingereicht und Dokumente veröffentlicht
Der Antrag zu den Modalitäten für Dienstleister zum Netzwiederaufbau wurde von den ÜNB bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Modalitäten, das Begleitdokument sowie der Konsultationsbericht inklusive aller Stellungnahmen der Marktteilnehmer und entsprechender Begründungen der ÜNB wurden veröffentlicht.
Die ÜNB bedanken sich bei allen Teilnehmern für die Einsendung ihrer Stellungnahmen!
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15.11.2018 - News: Konsultation beendet Die Konsultation der Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau wurde vom 15.10.2018 12:00 Uhr bis - 15.11.2018 12:00 Uhr durchgeführt und ist nun beendet. Eine Teilnahme an der Konsultation ist daher nicht mehr möglich. Die ÜNB beginnen ab sofort mit der Auswertung der Stellungnahmen zur Finalisierung und Einreichung des Antrags bei der Bundesnetzagentur.
Die ÜNB bedanken sich bei allen Teilnehmern für die Einsendung ihrer Stellungnahmen!
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15.10.2018 - News: Konsultation gestartet
Hintergrund
Am 18.12.2017 ist die „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ (im Folgenden Network Code Emergency and Restoration, bzw. NC ER) in Kraft getreten.
Vor diesem Hintergrund sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, einen Vorschlag für die Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau gemäß Artikel 7 NC ER gegenüber sämtlichen betroffenen Marktakteuren zu konsultieren. Diese Modalitäten sind – unter Berücksichtigung der Konsultationsrückmeldungen – schließlich gemäß Artikel 4 Abs. 2 NC ER von der zuständigen Regulierungsbehörde zu genehmigen.
Insofern konsultieren die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab dem 15.10.2018 die Bestimmungen für die Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau gemäß NC ER.
Ablauf der Konsultation
Die ÜNB haben mit Beginn des Konsultationsverfahrens auf dieser Website den zu konsultierenden Vorschlag für die Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass nur dieser Vorschlag Gegenstand der Konsultation ist. Das Erläuterungsdokument dient lediglich als Erklärungshilfe.
Der Vorschlag für die Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau wird im Zeitraum vom 15.10.2018 12:00 Uhr bis 15.11.2018 12:00 Uhr durch die ÜNB konsultiert.
Für die Abgabe von Stellungnahmen bieten die ÜNB ausschließlich ein online zur Verfügung gestelltes Formular an. Auf diesem Wege können die ÜNB die zeitnahe und vollständige Erfassung bzw. Berücksichtigung Ihrer Kommentare gewährleisten (den Link zum Formular, siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass die ÜNB sich vorbehalten, die eingegangenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen, in jedem Fall werden diese auch der BNetzA übergeben. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, kennzeichnen Sie diese daher bitte an entsprechender Stelle im Formular.
Richten Sie eventuell anfallende Verfahrensfragen bitte ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse: Systemdienstleistung.Netzwiederaufbau@netztransparenz.de.
Nach Auswertung und Würdigung aller fristgerecht eingereichten Konsultationsbeiträge werden die ÜNB die Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau am 18.12.2018 der BNetzA zur Genehmigung vorlegen.