Systemdienstleistung für Netzwiederaufbau

Welche vertraglichen Modalitäten müssen Anbieterinnen und Anbieter für Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau erfüllen?

Hier sind die von der Bundesnetzagentur am 24.08.2020 genehmigten Modalitäten dazu:  

Beschluss zu vertraglichen Modalitäten für Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau

Konsultation der Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau

Bevor die nun geltenden Bestimmungen genehmigt wurden, durchliefen sie einen Konsultationsprozess.

Im Folgenden finden Sie relevante Informationen zur Konsultation der Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau gemäß Artikel 4 Abs. 4 der „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ (Network Code Emergency and Restoration, bzw. NC ER) durch die vier Übertragungsnetzbetreiber.

Den zeitlichen Ablauf haben wir für Sie anhand der Daten zu den jeweiligen Prozessabschnitten zusammengefasst.

Die entsprechenden Dokumente im Rahmen der Konsultation finden Sie unten angehängt als Downloads: Neben dem zu konsultierenden Vorschlag der Modalitäten für Systemdienstleister für den Netzwiederaufbau, dem Zeitplan und dem Link zum Formular zur Teilnahme an der Konsultation liegt dort ergänzend ein Begleitdokument, das Begründungen sowie Beispiele vergegenständlicht, lediglich als Erklärungshilfe diente und nicht Gegenstand des Konsultationsverfahrens war.


Zeitschiene: 

24.08.2020
Antrag der vertraglichen Modalitäten für Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau durch Bundesnetzagentur genehmigt 

18.12.2018
Antrag der Modalitäten für Dienstleisterinnen und Dienstleister zum Netzwiederaufbau eingereicht und Dokumente veröffentlicht 

15.10. - 15.11.2018
Konsultation  

Dokumente

Antragsdokumente für BNetzA

Konsultationsdokument

Ergänzende Dokumente