Am 10.11.2023 hat der Bundestag eine umfassende Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Die Regelung ist mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28.12.2023 in Kraft getreten. Ein Bestandteil der Reform ist die Einführung einer neuen Regelung zur Nutzung von Strom aus Anlagen nach § 3 Nummer 1 des EEG in zusätzlichen zuschaltbaren Lasten (Entlastungsanlagen), der ansonsten zur Reduzierung von strombedingten Netzengpässen abgeregelt werden müsste.
Der zu diesem Zweck neu eingeführte § 13k EnWG sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Entlastungsregionen eine Prognose der stündlichen Abregelungsstrommengen spätestens am Vormittag des Vortages durchführen. Teilmengen dieser Prognose werden an berechtigte Teilnehmer gegeben, deren Verbrauchsanlagen durch Lasterhöhung zur Reduzierung der prognostizierten Netzengpässe beitragen können.
Die Regelung des § 13k EnWG ist am 29.12.2023 in Kraft getreten und unter folgendem Link zu finden: BGBl. 2023 I Nr. 405 vom 28.12.2023 (ab Seite 5). Die zugehörige Beschlussempfehlung inklusive Gesetzesbegründung kann unter folgendem Link eingesehen werden: Deutscher Bundestag Drucksache 20/9187 (ab Seite 25).
Die ÜNB haben wesentliche Rahmenbedingungen zur Regelung über ein Umsetzungskonzept erarbeitet und der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 1. April 2024 zur Prüfung übergeben. Das von der BNetzA geprüfte ÜNB-Umsetzungskonzept finden Sie unter folgendem Link ÜNB-Umsetzungskonzept gemäß § 13k Abs. 6 EnWG.
Die Zusätzlichkeitskriterien für die Regelung sind bis spätestens zum 1. Juli 2024 durch die BNetzA festzulegen.
Die BNetzA hat am 15.04.2024 die öffentliche Konsultation des Festlegungsentwurfes für die Zusätzlichkeitskriterien gem. §13k Abs. 3 Satz 3 EnWG gestartet. Die BNetzA bittet um schriftliche Stellungnahme bis zum 06.05.2024. Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir die entsprechende Veröffentlichung der BNetzA.
Der Start über eine Erprobungsphase ist für den 1. Oktober 2024 vorgesehen.
Um das Konzept zu erläutern, das Wirkungspotential des Instruments zu beurteilen, Beiträge zur Erarbeitung des Rahmenvertrags zu sammeln und damit eine effektive Erprobungsphase zu gewährleisten, möchten die ÜNB in den Austausch mit Interessenten und potenziellen Teilnehmern treten.
Interessenten und potentielle Teilnehmer werden gebeten Kontakt mit den 4 ÜNB aufzunehmen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular und wählen sie das Thema „Nutzen statt Abregeln“ aus. Bitte geben Sie wenn möglich in Ihrer Nachricht bereits die Art des geplanten zusätzlichen Verbrauchs und den geplanten Standort der Entlastungsanlagen an.