Tool zur Ermittlung der Überschusserlöse nach § 16 StromPBG

Um die Anlagenbetreiber bei der Berechnung der Überschusserlöse zu unterstützen, stellen die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) nachfolgend ein Berechnungstool zum Download zur Verfügung. Dieses Tool ermöglicht es dem Anlagenbetreiber, vorab die Abschöpfungsbeträge nach dem Strompreisbremsengesetz offline zu ermitteln.Gleichzeitig dient dieses Tool als Datencontainer für den Upload der Eingangsdaten im Portal des jeweiligen ÜNB. Hierfür lädt der Anlagenbetreiber das je Monat ausgefüllte Tool hoch. Der Berechnungsalgorithmus des Tools wird ebenfalls in den Portalen der ÜNB abgebildet, sodass anhand der anlagenspezifischen Eingabewerte die Höhe der Abschöpfungsbeträge ermittelt wird. 

Die Datenmeldung (u.a. Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preis-Angaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) hat ausschließlich unter Verwendung dieses Tools zu erfolgen!

Die Funktion der Datenmeldung im jeweiligen ÜNB-Portal wird voraussichtlich im Laufe des Monats Juni 2023 freigeschaltet. Zur Abgabe dieser Datenmeldung werden Sie zu gegebener Zeit durch Ihren zuständigen ÜNB aufgefordert.Sofern Sie bei der Ermittlung der Überschusserlöse etwaige Absicherungsgeschäfte (§ 17 Nr. 1) oder die anlagenbezogene Vermarktung (§ 18) berücksichtigen wollen, müssen zusätzlich zur Datenmeldung Belege und Nachweise im Rahmen des § 17 Nr. 1 sowie des § 18 i.V.m § 29 StromPBG erbracht werden. Die konsolidierte Abfrage der Daten inkl. der Dateinamen der dazugehörigen Belege wird in einer zusätzlichen Exceldatei erfolgen. Die entsprechende Veröffentlichung finden Sie hier.

Sofern Sie bei der Ermittlung der Überschusserlöse etwaige Absicherungsgeschäfte (§ 17 Nr. 1) oder die anlagenbezogene Vermarktung (§ 18) berücksichtigen wollen, müssen zusätzlich zur Datenmeldung Belege und Nachweise im Rahmen des § 17 Nr. 1 sowie des § 18 i. V. m. § 29 StromPBG erbracht werden. Die konsolidierte Abfrage der Daten inklusive der Dateinamen der dazugehörigen Belege erfolgt in einer zusätzlichen Excel-Datei – mehr dazu erfahren Sie im Kapitel „Meldung der Angaben gemäß § 17 Nr. 1 und § 18 StromPBG“, wo Sie auch die entsprechende Datei finden.

Hinweise zum Befüllen des Tools finden Sie innerhalb des Tools im Reiter „Erläuterungen“. 

Haftungsausschluss 

Am 24.12.2022 trat das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) in Kraft. In Teil 3 des StromPBG ist die Abschöpfung von Überschusserlösen geregelt. Danach müssen Betreiberinnen und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen den für sie zutreffenden Abschöpfungsbetrag an den Verteilnetzbetreiber zahlen, an dessen Netz ihre Stromerzeugungsanlage unmittelbar angeschlossen ist.

Die nach § 29 Abs. 1 StromPBG durch Betreiberinnen und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen an ihren regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber zu übermittelnden anlagenbezogenen Daten sind dabei nach § 35 Abs. 4 S. 2 StromPBG unter Nutzung der von den Übertragungsnetzbetreibern eingerichteten Internetplattformen zu übermitteln. 

Die Übertragungsnetzbetreiber weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiberinnen und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen für die ordnungsgemäße Ermittlung der Abschöpfungsbeträge nach Teil 3 des StromPBG und die Erfüllung ihrer Mitteilungspflichten sowie weiteren Verpflichtungen nach dem StromPBG selbst verantwortlich bleiben. Die von den Übertragungsnetzbetreibern in ihrer jeweiligen Regelzone bereitgestellten Formularvorlagen, die Datenportale sowie das vorliegende Excel-Tool zur Berechnung der Abschöpfungsbeträge dienen insoweit lediglich als Hilfestellung. 

Eine Haftung der Übertragungsnetzbetreiber für Schäden, die aus der Verwendung von Formularvorlagen und ihrer Datenportale entstehen können, ist ausgeschlossen (vgl. § 35 Abs. 6 StromPBG).

Informationen zum zeitlichen Ablauf 

 03/2023 – Veröffentlichung Berechnungstool 
Das Tool zur Berechnung der Überschusserlöse nach § 16 StromPBG wird auf netztransparenz.de veröffentlicht. Die Anlagenbetreibern können sich mit dem Berechnungsalgorithmus vertraut machen und Abschöpfungsergebnisse offline vorab ermitteln.

Ab 04/2023 – Registrierung der Anlagenbetreiber im ÜNB-Portal 
Die ÜNB fordern abschöpfungsrelevante Anlagenbetreiber per Brief auf, sich im jeweiligen ÜNB-Portal zu registrieren und die im Portal aufgeführten Anlagen zu prüfen und ggfs. eine Klärung mit dem Verteilnetzbetreiber zu veranlassen. 

Ab 06/2023 – Aufforderung zur Datenmeldung (1. Abschöpfungszeitraum) 
Die ÜNB fordern die Anlagenbetreibern zur Abgabe der Datenmeldung für den ersten Abschöpfungszeitraum auf. 

Die Abgabe der anlagenscharfen Datenmeldung (u. a. Art der abzuschöpfenden Anlage, Einspeisezeitreihen, Redispatchzeitreihen und Preis-Angaben zur anlagenbezogenen Vermarktung) erfolgt ausschließlich über das Excel-Tool. Weitere mitzuteilende Angaben werden direkt im ÜNB-Portal abgefragt. 

Der Berechnungsalgorithmus des Tools ist ebenfalls im Portal abgebildet, sodass die Eingabewerte beim Upload aus dem Tool ausgelesen werden und anschließend eine Berechnung des Abschöpfungsbetrages im ÜNB-Portal erfolgt. 

Das Tool muss für jeden einzelnen Monat des Abschöpfungszeitraums ausgefüllt und hochgeladen werden (für den 1. Abschöpfungszeitraum sind somit mindestens vier Dateien zur Berechnung der Überschusserlöse hochzuladen). 

Alternativ zum im Portal berechneten Abschöpfungsbetrag kann ein eigens ermittelter Selbstveranlagungsbetrag geltend gemacht werden. 

Nach vollständiger Datenmeldung erhalten die Anlagenbetreibern je Verteilnetzbetreiber einen Quittungsbeleg als signiertes PDF, der gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als Nachweis über die erfolgreiche Datenmeldung dient. 

Die ermittelten Abschöpfungsbeträge werden ebenfalls dem Verteilnetzbetreiber anlagenscharf zur Verfügung gestellt.

07/2023 – Abgabefrist Datenmeldung 
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Datenmeldung für den ersten Abschöpfungszeitraum ist der 31.07.2023.

08/2023 –Zahlungsfälligkeit 
Die Zahlungsfälligkeit für den ersten Abschöpfungszeitraum ist der 15.08.2023. 

Die genauen Zahlungsmodalitäten sind mit dem zuständigen VNB abzustimmen. 

Ab 09/2023 – Aufforderung zur Datenmeldung (2. Abschöpfungszeitraum) 
Die ÜNB fordern die Anlagenbetreibern zur Abgabe der Datenmeldung für den ersten Abschöpfungszeitraum auf.  

Für weitere Details wird auf den Abschnitt “Ab 06/2023 – Aufforderung zur Datenmeldung (1. Abschöpfungszeitraum)” verwiesen. 

10/2023 – Abgabefrist Datenmeldung 
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Datenmeldung für den zweiten Abschöpfungszeitraum ist der 31.10.2023. 

11/2023 –Zahlungsfälligkeit 
Die Zahlungsfälligkeit für den zweiten Abschöpfungszeitraum ist der 15.11.2023. 

Die genauen Zahlungsmodalitäten sind mit dem zuständigen VNB abzustimmen.

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