Gutachten zum Energieinformationsnetz
Gutachten zum Energieinformationsnetz
Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 12 Energiewirtschaftsgesetz für die Gewährleistung des sicheren Netz- und Systembetriebes zuständig und nehmen die übergeordnete Verantwortung für das Stromversorgungssystem in Deutschland wahr. Sie sind in diesem Zusammenhang berechtigt und verpflichtet, zur Abwehr etwaiger Sicherheitsgefährdungen erforderliche Abhilfemaßnahmen nach § 13 Energiewirtschaftsgesetz zu ergreifen. Zu diesem Zweck müssen die Übertragungsnetzbetreiber stets über aktuelle und aussagekräftige Daten und Informationen aller in dem System agierenden relevanten Akteure verfügen. Dies betrifft insbesondere Daten und Informationen zu Stromerzeugung und -verbrauch, als auch über Zustände angrenzender Netze. Diesem Datenaustausch kommt im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen bzw. absehbaren Herausforderungen der Energiewende eine fundamentale Bedeutung zu. Die grundsätzliche Verpflichtung aller Akteure im Stromversorgungssystem zur Bereitstellung betriebsnotwendiger Informationen definiert bereits § 12 Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes, lässt aber Details hierzu offen.
Der Austausch der betriebsnotwendigen Daten und Informationen soll, wie mit dem Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-13-200 bereits begonnen, über das sogenannte „Energieinformationsnetz“ stattfinden. Dessen weitere Ausgestaltung wird derzeit innerhalb der deutschen Elektrizitätswirtschaft intensiv und zum Teil kontrovers diskutiert. Da der Netzausbau nach wie vor nicht mit dem rasanten Ausbau der Erneuerbaren Energien Schritt hält, müssen die Übertragungsnetzbetreiber zur Gewährleistung eines sicheren Systembetriebs immer häufiger netz- und marktbezogene Eingriffe in das System durchführen. Umfassende Informationen aus dem Energieinformationsnetz sind die zentrale Grundlage dafür, dass diese Maßnahmen sicher, schnell und zielgerichtet umgesetzt werden können.
Vor diesem Hintergrund haben die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW das Beratungsunternehmen Consentec GmbH und die Forschungsgemeinschaft für Elektrische Anlagen und Stromwirtschaft e.V. beauftragt, anhand der bei den Übertragungsnetzbetreibern bereits praktizierten Betriebsplanungs- und Systemführungsprozesse den notwendigen Daten- und Informationsbedarfs für die sichere Systemführung im Übertragungsnetz zu bewerten. Dabei wird zwischen den verschiedenen Datentypen Stamm-, Planungs-, Online- (Echtzeit) und Zähldaten differenziert. Neben dem Daten- und Informationsbedarf wird auf verschiedene Grundsatzfragen eingegangen, die sich in der Debatte um das Energieinformationsnetz ergeben haben. Für die prozessuale Anwendbarkeit der auszutauschenden Daten und Informationen sind insbesondere die im Gutachten beschriebenen Ansätze für die Datenaustauschstrukturen von besonderer Bedeutung.