KWKG-Umlage
Gemäß der §§ 26a und 26b des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet die KWKG-Umlage für das folgende Kalenderjahr transparent zu ermitteln und bis zum 25. Oktober des Kalenderjahres zu veröffentlichen. Die Jahresabrechnungen der vorangegangenen Kalenderjahre werden bei der Ermittlung der KWKG-Umlage entsprechend berücksichtigt.
Mit den Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung von Kraft-Wärme gekoppelten Kraftwerken gedeckt.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Entwicklung der KWKG-Umlage in den vergangen Jahren.

Weitere Details, Hintergrundinformationen und Berechnungen finden Sie in den jeweiligen Untermenüs der entsprechenden Jahre bzw. unter Vorjahre.
KWKG-Umlage 2019
KWKG-Umlage 2018
KWKG-Umlage 2017
KWKG Aufschlag 2016
KWKG Aufschlag 2015
KWKG Aufschläge Vorjahre
Übersicht über alle Aufschläge seit 2002
KWKG Mittelfristprognose