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Geänderte Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) vom 14.03.2015

Am 14.03.2015 ist die geänderte Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft getreten. Sie regelt die dringend notwendige Nachrüstung von Windenergieanlagen, Biomasse- und Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftanlagen, damit zukünftig sichergestellt ist, dass sich diese Anlagen nicht mehr zeitgleich bei einer Unterfrequenz von 49,5 Hz bzw. einer Überfrequenz von 50,2 Hz vom Netz trennen. In der ursprünglichen Systemstabilitätsverordnung vom 26. Juli 2012 wurde bereits die Nachrüstung von bestimmten Photovoltaikanlagen geregelt.

Gemäß § 11 Abs. 2 der geänderten Verordnung sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen (VNB) verpflichtet bis zum 11. April 2015 dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Informationen zu den an seinem Netz angeschlossenen geschlossenen Elektrizitätsverteilernetzen (gVNB) nach § 110 EnWG bereitzustellen.

Spätestens vier Wochen nach der Bereitstellung der Informationen werden die ÜNB die Frequenzschutzeinstellungen gemäß § 11 Abs. 1 SysStabV auf der Internetseite www.netztransparenz.de in Form einer Excel-Tabelle veröffentlichen. Die obere Abschaltfrequenz wird grundsätzlich in Abhängigkeit der letzten zwei Ziffern der Postleitzahl der Anlage vergeben.

Die VNB sind anschließend verpflichtet innerhalb von zehn Wochen nach der Mitteilung bzw. Veröffentlichung der Frequenzschutzeinstellungen die betroffenen Anlagenbetreiber in ihrem Netzgebiet zur Nachrüstung aufzufordern. Entsprechende Musteranschreiben und weitergehende Informationen können von der Hompage des BDEW  unter www.bdew.de/49-5hz entnommen werden.

Darüber hinaus wird in § 20 Abs. 2 SysStabV die Bereitstellung von Daten bzgl. des Umrüstfortschritts vom VNB an den ÜNB beschrieben. Das entsprechende Format für die Datenbereitstellung wird den VNB rechtzeitig vor dem ersten Bereitstellungstermin, der auf den 14. März 2016 festgesetzt wurde, mitgeteilt.

Sofern es für eine sachgerechte Umsetzung der SysStabV erforderlich ist, werden zu gegebener Zeit weitere Informationen bereitgestellt.

Rechtlicher Hintergrund: Systemstabilitätsverordnung

www.bgbl.de

Umsetzungsfragen zur 49,5-Hertz-Nachrüstung

www.bdew.de

Musterformulare gemäß Paragraph 12 SysStabV

www.bdew.de