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Methode aller ÜNB zur Erstellung und Speicherung der gemeinsamen Year-Ahead, Day-Ahead und Intraday-Netzmodelle

Gemäß Artikel 67(1) und 70(1) der Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb haben alle ÜNB einen gemeinsamen Vorschlag für eine Methode für die Erstellung der gemeinsamen Year-Ahead, Day-ahead und Intraday-Netzmodelle erarbeitet. Das Dokument wird nachfolgend im englischen Original sowie in der deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur hat den Vorschlag mit dem ebenfalls nachfolgend veröffentlichten Beschluss BK6-18-072 am 20. September 2018 genehmigt.