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Festlegung von Kapazitätsberechnungsregionen - CCR-Definition

Hintergrund:

Das Ziel der CACM-Verordnung ist die Koordinierung und Harmonisierung der grenzüberschreitenden Kapazitätsberechnung und -vergabe für die Day-Ahead- und Intraday-Märkte. Mit der Verordnung werden zudem die Anforderungen für die ÜNB in der Zusammenarbeit auf regionaler und paneuropäischer Ebene über die Gebotszonengrenzen hinweg festgelegt. Die Kapazitätsberechnung sollte zumindest auf regionaler Ebene koordiniert werden, um eine zuverlässige Kapazitätsberechnung zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass dem Markt optimale Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden.

Daher ist ein erster Schritt zur Umsetzung der CACM-Verordnung die Festlegung der Regionen, in denen eine solche Koordinierung notwendig ist. Gemäß Artikel 2 der CACM-Verordnung werden diese Regionen als „Kapazitätsberechnungsregionen“ (Englisch: „Capacity Calculation Region (CCR)“) definiert und bedeuten „das geografische Gebiet, in dem eine koordinierte Kapazitätsberechnung angewendet wird“.

Die Festlegung der CCRs ist am 17.11.2016 durch die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) erfolgt und unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.acer.europa.eu/Official_documents/Acts_of_the_Agency/Individual%20decisions/ACER%20Decision%2006-2016%20on%20CCR.pdf

Alle für die Festlegung der CCRs relevanten Informationen sind unter dem folgenden Link abrufbar:

https://www.acer.europa.eu/Official_documents/Acts_of_the_Agency/Pages/ANNEXES_CCR_DECISION.aspx

Am 30.06.2017 ist gemäß Artikel 9 CACM-Verordnung durch alle europäischen ÜNB eine Änderung der CCR-Definition (Englisch: „CCR-Amendment“ 1) vorgeschlagen worden, die von allen europäischen Regulierungsbehörden genehmigt wurde. Am 09.11.2017 wurde das CCR-Amendment 1 gemäß CACM-Verordnung durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Die relevanten Dokumente sind am Ende der Seite aufgeführt.

Am 23.05.2018 ist gemäß Artikel 9 CACM-Verordnung durch alle europäischen ÜNB eine zweite Änderung der CCR-Definition (Englisch: „Second proposal for Amendment“) vorgeschlagen worden, die von allen europäischen Regulierungsbehörden am 02.10.2018 gemäß Artikel 9 (11) CACM-Verordnung zur Entscheidung an ACER übergebe wurde. Am 01.04.2019 hat ACER die unter folgendem Link veröffentlichte Entscheidung getroffen:

https://www.acer.europa.eu/Official_documents/Acts_of_the_Agency/Individual%20decisions/ACER%20Decision%2004-2019%20on%20electricity%20TSOs%20proposal%20for%20amendments%20of%20CCRs.pdf

Alle für diese ACER-Entscheidung relevanten Informationen sind unter dem folgenden Link abrufbar:

https://www.acer.europa.eu/Official_documents/Acts_of_the_Agency/Pages/Annexes-to-the-DECISION-OF-THE-AGENCY-FOR-THE-COOPERATION-OF-ENERGY-REGULATORS-No-04-2019.aspx