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Common Grid Model Methodology – CGMM


Hintergrund
Das gemeinsame Netzmodell der europäischen ÜNB ist ein zentrales Element zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Kapazitätsberechnung gemäß CACM-Verordnung. Diese Vorgaben betreffen die Kapazitätsberechnung für verschiedene Marktzeitbereiche; im Falle der CACM-Verordnung sind dies der Day-Ahead- und der Intraday-Marktzeitbereich. Für jeden Zeitbereich, für den ein gemeinsames Netzmodell zu erstellen ist, hat jeder europäische Netzbetreiber ein Einzelnetzmodell zur Verfügung zu stellen. Die Einzelnetzmodelle werden dann zum gemeinsamen Netzmodell zusammengefügt. Die Vorgaben der CACM-Verordnung zur Erstellung des gemeinsamen Netzmodells werden in der Common Grid Model Methodology (Methode für das gemeinsame Netzmodell oder "CGMM") konkretisiert.

Am 15.05.2017 wurde die Methode für das gemeinsame Netzmodell (Common Grid Model Methodology "CGMM") gemäß CACM-Verordnung durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Die relevanten Dokumente sind am Ende dieser Seite aufgeführt.

Im Kontext der Kapazitätsberechnung für die langfristigen Marktzeitbereiche gemäß FCA-Verordnung erarbeiten die europäischen ÜNB derzeit einen analogen Vorschlag für ein gemeinsames Netzmodell, welcher spätestens sechs Monate nach der Genehmigung der Methode für das gemeinsame Netzmodell, die gemäß Artikel 9 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2015/1222 für den Day-Ahead- und für den Intraday-Zeitbereich festgelegt wurde, zur Genehmigung vorzulegen ist.