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Spotmarktpreis nach § 3 Nr. 42a EEG

Auf dieser Seite werden seit dem 1. Januar 2021 die Spotmarktpreise nach § 3 Nr. 42a EEG gemäß Anlage 1 Nr. 5.2 a) veröffentlicht. Die Spotmarktpreise ergeben sich bzw. werden berechnet aus den stündlichen Preisen und Mengen aller Strombörsen. Für zurückliegende Zeiträume sind die Stundenkontrakte der EPEX SPOT gemäß der Anlage 1 zum EEG 2017 Punkt 3.2 a) veröffentlicht.

Die Daten der EPEX SPOT unterliegen den urheberrechtlichen Bedingungen der EPEX SPOT und können aus diesem Grund nicht zum Download bereitgestellt werden. Interessenten können sich diese Daten direkt bei der EPEX SPOT beschaffen.

Die Berechnung des mengengewichteten Stundenpreises erfolgt entsprechend §3 Nr. 42a EEG wie folgt:

  • Das Handelsvolumen (Summe aus Kauf- und Verkaufsmengen für die Preiszone Deutschland) der jeweiligen Strombörse wird für jede Stunde mit dem entsprechenden Preis der jeweiligen Strombörse multipliziert.
  • Die Summe dieser Beträge wird durch die Summe der Handelsvolumina aller Strombörsen in dieser Stunde geteilt.
  • Die Darstellung erfolgt in ct/kWh, gerundet auf 3 Nachkommastellen, um eine leichte Vergleichbarkeit mit den energieträgerspezifischen Marktwerten zu ermöglichen.

Information: Bis zur Veröffentlichung der energieträgerspezifischen Marktwerte für den jeweiligen Monat handelt es sich bei den dargestellten Werten um vorläufige Daten. Im Zuge der Marktwertberechnung wird der Spotmarktpreis erneut geprüft und ggf. korrigiert. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats.

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