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Tabellarische Übersicht der Fälle nach § 51 EEG 2021

Gesetzestext § 51 (1) EEG 2021: „Wenn der Spotmarktpreis für die Dauer von mindestens vier Stunden negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum, in dem der Spotmarktpreis ohne Unterbrechung negativ ist, auf null."

Für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021 gilt gem. §100 (2) Nr.13, „dass sich der anzulegende Wert erst auf null reduziert, wenn der Spotmarktpreis im Sinn des § 3 Nummer 42a dieses Gesetzes in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist."

Ausnahmen und Sonderregelungen dazu sind in § 51 (2) und (3) EEG definiert und zu beachten.

Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats, sobald die Spotmarktpreise und Marktwerte geprüft und freigegeben wurden.

Legende:
* Vergütungsanspruch "Ja" bedeutet, dass für diese Stunde eine Vergütung gewährt wird
* Vergütungsanspruch "Nein" bedeutet, dass für diese Stunde keine Vergütung gewährt wird.

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Letzte Aktualisierung: 10.06.2023 16:10
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Tabellarische Übersicht der Fälle nach § 51 EEG 2017

Gesetzestext § 51 (1) EEG 2017: „Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone für Deutschland am Spotmarkt der Strombörse in der vortägigen Auktion in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum, in dem die Stundenkontrakte ohne Unterbrechung negativ sind, auf null."

Ausnahmen und Sonderregelungen dazu sind in § 51 (2) und (3) EEG definiert und zu beachten.

Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats, sobald die Spotmarktpreise und Marktwerte geprüft und freigegeben wurden.

Legende:
* Vergütungsanspruch "Ja" bedeutet, dass für diese Stunde eine Vergütung gewährt wird
* Vergütungsanspruch "Nein" bedeutet, dass für diese Stunde keine Vergütung gewährt wird.

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Tabellarische Übersicht der Fälle nach § 9 InnAusV

Gesetzestext § 9 InnAusV: "Für Anlagen, die Zahlungen aufgrund eines Zuschlags in der Innovationsausschreibung erhalten, verringert sich die fixe Marktprämie für einen Zeitraum, in dem der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone für Deutschland am Spotmarkt der Strombörse in der vortägigen Auktion negativ ist, auf null."

Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats, sobald die Spotmarktpreise und Marktwerte geprüft und freigegeben wurden.

Legende:
* Vergütungsanspruch "Ja" bedeutet, dass für diese Stunde eine Vergütung gewährt wird
* Vergütungsanspruch "Nein" bedeutet, dass für diese Stunde keine Vergütung gewährt wird.

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Anzahl der Stunden nach § 51a (3) EEG 2021

Gesetzestext § 51a (3) EEG 2021: „Die Übertragungsnetzbetreiber müssen jeweils bis zum 31. Januar eines Kalenderjahres auf einer gemeinsamen Internetseite folgende Informationen veröffentlichen:
1. ab dem Jahr 2022 die Anzahl der Stunden, in denen sich der anzulegende Wert nach Maßgabe des § 51 Absatz 1 im Vorjahr auf null verringert hat“

Die Anzahl der Stunden, in denen sich der anzulegende Wert nach Maßgabe des § 51 (1) EEG 2021 auf null verringert hat, beträgt
für das Jahr 2021 117 Stunden,
für das Jahr 2022 59 Stunden.